Homöopathie

(Samuel Hahnemann)

Als Begründer der Homöopathie gilt der Arzt Samuel Hahnemann (1755 – 1843), sie beruht auf dem Ähnlichkeitsprinzip: „Ähnliches soll durch Ähnliches geheilt werden“ (similia similibus curentur), wobei das Ähnlichkeitsprinzip aber auch schon in den Abhandlungen des Hippokrates von Kos (ca. 460 – 370 v. Chr.) und des Theophrast von Hohenheim (1493–1541) vorkam. Zur Herstellung der Arzneimittel werden die (pflanzlichen, tierischen oder mineralischen) Grundsubstanzen, bzw. Urtinkturen einer sogenannten Potenzierung unterzogen, das heißt sie werden wiederholt (meist im Verhältnis 1:10 oder 1:100) mit Wasser oder Alkohol verschüttelt oder mit Milchzucker verrieben. Neben der bekanntesten D-Potenzierungsreihe (1:10) gibt es noch die C-Reihe (1:100) und die LM- oder Q-Reihe (1:50.000).

Schon 1829 vertrat Hahnemann selbst den Standpunkt: dass „… Thiere … ebenso sicher und gewiß, als die Menschen zu heilen“ wären, und bereits 1837 erschien als erstes Lehrbuch „Homöopathische Arzneimittellehre für Tierärzte“ von J. C. L. Genzke. Es gibt aber auch eine Reihe von modernen Werken dazu.

Die Auswahl der Arzneimittel in der Tierhomöopathie erfolgt ebenso auf der Grundlage von Arzneimittelbildern wie beim Menschen und erfordert eine sehr gründliche Anamnese.

In der seit dem 1. Januar 2009 geltenden EU-Bioverordnung für die tierische Erzeugung in der Ökologischen Landwirtschaft wird gefordert, dass Krankheiten der Tiere unverzüglich zu behandeln sind. Dabei dürfen „[…] chemisch-synthetische allopathische Tierarzneimittel einschließlich Antibiotika […] erforderlichenfalls unter strengen Bedingungen verwendet werden, wenn die Behandlung mit phytotherapeutischen, homöopathischen und anderen Erzeugnissen ungeeignet ist." (Amtsblatt der Europäischen Union, Artikel 14, Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung)